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Führerscheinklassen

  • B
  • BF17
  • AUTOMATIK
  • B197
  • BE
  • B96
  • A
  • A1
  • A2
  • B196
KRAFTFAHRZEUGE B
KRAFTFAHRZEUGE B
ab 18 Jahre. Mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und gebaut, ausgelegt zur Beförderung von max. acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zG über 750 kg, sofern die zG der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
KRAFTFAHRZEUGE BF17
KRAFTFAHRZEUGE BF17
ab 17 Jahre. Mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und gebaut, ausgelegt zur Beförderung von max. acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zG über 750 kg, sofern die zG der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
KRAFTFAHRZEUGE B AUTOMATIK
KRAFTFAHRZEUGE B AUTOMATIK
Mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und gebaut, ausgelegt zur Beförderung von max. acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zG über 750 kg, sofern die zG der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
KRAFTFAHRZEUGE B197
KRAFTFAHRZEUGE B197
Fahrerlaubnisprüfung B oder BF17 auch auf Automatikfahrzeugen absolvieren, ohne dass ihr später Einschränkungen bei der Fahrzeugwahl habt. Automatik oder Schaltgetriebe, beides ist dann endlich möglich. Die Schlüsselzahl 197 ist eine nationale, die dokumentiert, dass die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde. Sie hat keine einschränkende Funktion und ist auch im Ausland ohne Bedeutung. Inhaber von Klasse B197 dürfen auch im Ausland Schaltfahrzeuge führen.
PKW MIT ANHÄNGER BE
PKW MIT ANHÄNGER BE
ab BF17, Kombinationen aus Kraftfahrzeug der Klasse B und schwerem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg zGM nicht übersteigt. Es muss nur eine praktische Prüfung abgelegt werden. Voraussetzung: Führerschein der Klasse B.
PKW MIT ANHÄNGER B96
PKW MIT ANHÄNGER B96
Pkw mit einem Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und einer Kombination von Fahrzeug und Anhänger zwischen 3.500 und 4.250 kg
KRAFTRÄDER A
KRAFTRÄDER A
ab 24 Jahre oder 20 Jahre bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von min. 2 Jahren. Hubraum von mehr als 50 cm³ oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, auch mit Beiwagen.
KRAFTRÄDER A1
KRAFTRÄDER A1
ab 16 Jahre. Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg, auch mit Beiwagen.
KRAFTRÄDER A2
KRAFTRÄDER A2
ab 18 Jahre. Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg, auch mit Beiwagen.
KRAFTRÄDER B196
KRAFTRÄDER B196
Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B 196 sind berechtigt neben den Fahrzeugen der Klasse B auch Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt) zu führen. Die für die Klasse A1 vorgeschriebene Ausbildung muss nicht vollständig durchlaufen werden. Eine theoretische und praktische Prüfung muss nicht ablegt werden. Die Eintragung berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik.

Führerscheinklassen und Informationen​

Hier finden Sie Informationen und Voraussetzungen zu unseren angebotenen Führerscheinklassen. Wir bieten sowohl PKW in Schalt- wie auch Automatikausbildung, sowie die Ausbildung zum Fahren eines Kraftrades und das Fahren mit Anhänger. Genauere Details entnehmen Sie bitte der nebenstehenden Auflistung.

Weitere Angebote

Als Fahrschule legen wir besonderen Wert auf eine individuelle und sichere Ausbildung. Daher möchten wir Ihnen gern weiterführende Angebote und spezielle Kurse und Ausbildungsmöglichkeiten anbieten.

Ihre Fahrschule für:
Zehlendorf, Teltow, Kleinmachnow, Steglitz

Als Ausbildungsfahrschule sind wir nicht nur im Stande Fahrschüler auszubilden, sondern auch Fahrlehrer. Somit bieten wir höchste Standards in der Ausbildung!

 

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Theorie

Der Unterricht findet an folgenden Tagen statt:

Mi, 03.04.24

17:00

Thema 11

Thema 12

Do, 28.03.24

12:00

16:30

Thema 7

Thema 8

Sa, 30.03.24

11:45

 

Thema 9

Thema 13

Praxis

Die praktischen Fahrstunden finden ab 08:00 – 20:00 Uhr statt. Wir bieten Ihnen aber auch gerne individuelle Zeiten für Ihre Fahrstunden an. Die Übungsfahrten finden innerhalb Berlins, vorzugsweise im Prüfbezirk statt und dauern 80 Minuten. Teltow, Kleinmachnow, Steglitz und natürlich Zehlendorf gehören hauptsächlich zu unserem Einzugsgebiet.
 
Sonderfahrten beschränken sich auf 45 Minuten.
Gesetzlich vorgeschrieben sind bei Ersterteilung der Klasse B folgende:  
5×45 Min. Überland, 4x 45 Min. Autobahn, 3x 45 Min. Beleuchtung 
 

Nach den praktischen Fahrübungen findet eine Nachbesprechung statt, um den aktuellen Ausbildungsstand zu erläutern.

Ausbildungsinhalte

Mindestalter

  • Klasse B = 18 Jahre / Ausbildungsbeginn ab 17 1/2 Jahren
  • Klasse B197 = 18 Jahre / 17 Jahre (bei begl. Fahren) / Ausbildungsbeginn ab 17 1/2 Jahren oder 16 1/2 Jahren bei begl. Fahren
  • Klasse BF17 = 17 Jahre / Ausbildungsbeginn ab 16 1/2 Jahren
  • Klasse BE = 18 Jahre / 17 Jahre (bei begl. Fahren), Klasse B muss bereits erworben sein
  • Klasse B96 = 18 Jahre / Ausbildungsbeginn ab 17 1/2 Jahren
  • Klasse A = 24 Jahre o. 20 Jahre bei Vorbesitz A2 / Ausbildungsbeginn ab 23 1/2 Jahren
  • Klasse A2 = 18 Jahre / Ausbildungsbeginn ab 17 1/2 Jahren
  • Klasse A1 = 16 Jahre / Ausbildungsbeginn ab 15 1/2 Jahren

Theoretische Inhalte

  • Klasse B / B197 / BF17 = Grundstoff: 12 Einheiten, klassenspezifisch: 2 Einheiten / Dauer je Einheit = 90 Minuten
  • Klasse A / A1 / A2 = Grundstoff: 12 Einheiten, klassenspezifisch: 4 Einheiten / Dauer je Einheit = 90 Minuten

Praktische Inhalte

  • Klasse B / B197 / BF17 = Besondere Ausbildungsfahrten: 5x Überlandfahrt, 4x Autobahnfahrt, 3x Beleuchtungsfahrt / Dauer je Einheit = 45 Minuten
  • Besonderheiten B197 = 10 Fahrstunden müssen mit einem PKW mit Schaltgetriebe absolviert werden / 15 minütige Testfahrt im Rahmen einer Fahrstunde
  • Klasse A / A1 / A2 = Besondere Ausbildungsfahrten: 5x Überlandfahrt, 4x Autobahnfahrt, 3x Beleuchtungsfahrt / Dauer je Einheit = 45 Minuten